Neuer Leitfaden Hygienekonzepte
Aktualisierung 29.06.2020: Der Leitfaden wurde an die neue Verordnung angepasst. Unter anderem sind Buffets nun wieder zugelassen.
Voraussetzung für die Öffnung und den Betrieb von gastronomischen und Beherbergungsbetrieben ab dem 8. Juni 2020 ist, dass sie ein Hygienekonzept erstellen, mit dem sie die notwendigen Vorkehrungen zur Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus treffen.
Näheres auf den Seiten der Landesregierung unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Handreichung_Hygienekonzept.html